
“Strafrechtlich geht es etwa um den Vorwurf der Untreue, der Geschenkannahme durch Machthaber, Geldwäscherei bzw. Beihilfe dazu. Es gilt die Unschuldsvermutung.”
Zum Artikel auf derstandard.at
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“Strafrechtlich geht es etwa um den Vorwurf der Untreue, der Geschenkannahme durch Machthaber, Geldwäscherei bzw. Beihilfe dazu. Es gilt die Unschuldsvermutung.”
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