Der Unmut der Bevölkerung war und ist riesig. Fass ohne Boden hat auch den Täter und die Bürgermeisterin von Laa an der Thaya, Brigitte Ribisch, konfrontiert.
Der Anwalt des in erster Instanz Verurteilten war zu einer Stellungnahme nicht bereit. Laut Sekretärin soll sich dieser zuerst am Freitag nicht im Büro befunden haben. Erst nach Konfrontation und Deklaration als Medium erfuhr die Redaktion, dass der Rechtsanwalt „nun auf Urlaub sei.“ Ein Zufall?
Bürgermeisterin Ribisch ist zugleich die Abteilungsleiterin der Bildungsdirektion Niederösterreich. Genauer gesagt, der Bildungsregion 2 – Mistelbach. Sie ist verantwortlich für die Bezirke Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg und Mistelbach. Diese beantwortete die Fragen von Fass ohne Boden wie folgt:
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Der verurteilte Pädophile werde von der Bürgermeisterin, Brigitte Ribisch (ÖVP) schon lange als soziales Projekt behandelt”?
A: Der Verurteile war durch einen Beschluss in den entsprechenden Gremien in der Gemeinde offiziell mit einem freien Dienstvertag für beschränkte Zeit in der Vergangenheit für die Gemeinde tätig.
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Tatsächlich kann man ihn sogar auf der ÖVP Liste für den Gemeinderat der Stadtgemeinde finden, wodurch es für die Laaer Volkspartei von großem politischem Interesse sein muss.”
A: Der Verurteilte befand sich auf der Kandidatenliste der ÖVP Laa, weil dort Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen vertreten sind . Er ist ein Mensch mit einer Behinderung (schwerer Verkehrsunfall) und stand auch dafür. Es müssen alle Menschen in unserer Gesellschaft (wenn sie sich nicht gegen das Gesetz stellen oder sich unredlich verhalten, oder andere verletzen, missbrauchen,…) und in der ÖVP Laa einen Platz und Bedeutung finden.
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “weil der Pädophile, laut Bürgerberichten, für Aufregung sorgte als er angeblich Nacktfotos von sich an die WhatsApp-Gruppe der Stadtpartei sendete. Daraufhin musste er die Chatgruppe verlassen, die Partei jedoch nicht.”
A: Bürgerberichte nehme ich sehr ernst, aber die Aussagen sind so nicht richtig.
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Wie lange sind der ÖVP Laa bereits Verdachtsmomente im Hinblick auf sexuell motivierte Vergehen durch den Verurteilten bekannt?”
A: Seit dem 1. Bericht in den Medien.
Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Wurden seitens der ÖVP Laa, sowie durch Gruppen oder Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit der ÖVP Laa stehen, Schritte unternommen, um pädophile Anwandlungen zu vertuschen?”
A: Niemals.
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Warum äußert man sich seitens der ÖVP nicht öffentlich zu diesem Thema?”
A: Es gab eine Reihe von Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde. Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens gab es bereits ein laufendes Verfahren.
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Sollte sich herausstellen, dass die ÖVP deshalb so vorgeht, weil sie im Zusammenhang mit der Vertuschung solcher Verbrechen steht, dann wäre es ein tiefdunkles Kapitel in der Geschichte einer sonst so tollen Stadt.”
A: Ich darf mich wiederholen, dass ich über das Verhalten aus den Medien erfahren habe und weise darauf hin, sollte mir jemand eine Straftat unterstellen, werde ich rechtliche Konsequenzen ziehen. (Laa ist eine tolle Stadt, das stimmt sehr wohl )
FoB: Welche Konsequenzen hatte der “Pädophile” nach der Verurteilung innerhalb der ÖVP Laa/Thaya?
A: Jegliches Fehlverhalten, wie z. B. Pädophilie hat auch in Zukunft keinen Platz in der ÖVP. Da er nie Mitglied der ÖVP Laa war und ist und zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens nicht mehr aktiv war, konnte nur der Ausschluss von der zukünftigen Mitarbeit festgelegt werden.
FoB: Wurde die Parteimitgliedschaft des “Pädophilen” ab dem Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens bis zur Verurteilung ruhend gestellt?
A: Ich darf mich wiederholen, es gab und gibt keine Parteimitgliedschaft. Der Verurteilte hatte nie ein Amt inne und daher konnte ihm dies auch nicht „entzogen” werden.
FoB: Wurde der “Pädophile” nach seiner Verurteilung aus der Partei (ÖVP, Gemeindegruppe, Land bzw. Bund) ausgeschlossen?
A: Ich darf mich wiederholen: Der Verurteilte konnte nicht ausgeschlossen werden, da er nie ein Parteimitglied war. Wäre er es gewesen, wäre dies natürlich geschehen.
Stellungnahme der Bürgermeisterin
Ich verurteile jegliche Form von Missbrauch oder/und Gewalt. Zum Zeitpunkt, als der Verurteilte ein Teil der Kandidatenliste war, war der ÖVP Laa und mir zu keiner Zeit bekannt, dass der Verurteilte pädophil sein könnte.
Man kann manchmal nicht sehen oder ahnen, was Menschen möglicherweise in der Zukunft vielleicht einmal tun werden – wäre es sichtbar oder annehmbar gewesen, hätte ich dies sofort zu einer Anzeige gebracht um die Opfer/das Opfer zu schützen und hätte alles getan, um Leid zu verhindern. Auch die ÖVP Laa hätte umgehend Konsequenzen gezogen. Daher kann ich, aber auch die ÖVP Laa keine Verantwortung für das Handeln dieses Menschen übernehmen. Verantwortlich ist der Verurteilte. Es ist jedoch klar, dass es nach dem Bekanntwerden für ihn keinen Platz in der ÖVP Laa mehr geben kann und wird.
Ich bitte alle Menschen bei Verdacht von Gewalt, Missbrauch, nicht wegzuschauen und sofort zu handeln um Leid zu verhindern. Bei begründetem Verdacht umgehend die Polizei einzuschalten und bei Gerüchten zu hinterfragen, Unterstützung zu suchen und dann sofort zu handeln.
Die Beweisklärung und Verurteilung obliegen jedoch der Justiz, der ich in Österreich vertraue.
Reaktionen auf die Enthüllung
Christian Lausch gegenüber Fass ohne Boden:
„Befremdlich, dass der Richter zum Täter sagte: „Ein zweites Mal ist oha“. In dieser Sache wurde die Generalprävention mit Füßen getreten. Der Täter bekam ein sehr mildes Urteil.“
In Summe stellt sich für Lausch das Verfahren als eine typische Opfer-Täter-Umkehr dar. Der Täter wurde in der Verhandlung wie ein „Opfer“ behandelt. Das eigentliche Opfer wurde jedoch vom Gericht alleine gelassen. Lausch prangert an, dass das Opfer keinerlei Hilfestellung erhalten hat, weder in finanzieller Hinsicht („Schmerzensgeld“), noch das der Täter nicht einmal gerichtliche Auflagen erfüllen musste und somit sein Unrecht nicht einsehen wird.
Somit könnte sich dieser Fall auch jederzeit wiederholen, meinte Lausch verärgert gegenüber der Redaktion.
In Deutschland gibt es bereits ein Präventionsnetzwerk: „Kein Täter werden“
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