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              AWS-Tätigkeitsbericht belastet SPÖ-Ministerin Sonja Hammerschmid

              Alexander Surowiec by Alexander Surowiec
              24. März 2021
              in Investigativ
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              Sonja Hammerschmid - Bundeskanzleramt - Bundespressedienst - Andy Wenzel

              Sonja Hammerschmid - Bundeskanzleramt - Bundespressedienst - Andy Wenzel

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              Kritik an Förderbank – Fass ohne Boden und Kronen Zeitung decken auf

              Ein interner Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2008, der der Redaktion zugespielt wurde, wirft viele Fragen auf. Ein Bericht, der die parlamentarischen Anfragen der SPÖ aus dem Jahr 2008 (Mag. Kurt Gassner, 5006/J XXIII. GP) und der GRÜNEN (2009, Dr. Ruperta Lichtenecker, 1196/J XXIV. GP) in ein anderes Licht rückt. Fass ohne Boden und die Kronen Zeitung (Richard Schmitt) gewähren einen Einblick in die dunklen Machenschaften der AWS.

              Sonja Hammerschmid - Bundeskanzleramt - Bundespressedienst - Andy Wenzel
              Sonja Hammerschmid – Bundeskanzleramt – Bundespressedienst – Andy Wenzel

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              Rechtliche Rahmenbedingungen für Fördergelder der AWS

              Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) ist „die Förderbank des Bundes“. Das Unternehmen fördert und unterstützt Unternehmen mit Hilfe eines „Double Equity Garantie Fonds“ und mit Hilfe von Seedfinancing-Maßnahmen. Double Equity heißt, dass eine Garantie für einen Kredit bis zu 80% des Kreditbetrages und bis zu einer Höhe von 2,5 Mio. pro Klein- und Mittelunternehmen übernommen wird. Mit dem verbürgten Kredit können betriebliche Aufwendungen wie Investitionen, Betriebsmittel, jedoch nicht Sanierungen, finanziert werden. Die Laufzeit des verbürgten Kredits kann bis zu zehn Jahre betragen. (AWS Double Euqity)
              Eine Seedfinancing-Förderung erfolgt durch einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss. Finanziert wird die Gründung und der Aufbau innovativer Unternehmen im Hochtechnologiebereich. Schwerpunkt liegt in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Physical Science und Life Sciences. Ein Zuschuss kann bis zu 800.000 EUR betragen. Die Rückzahlung erfolgt bei Projekterfolg.

              Diese genannten Wirtschaftsförderungen haben eine Vielzahl an rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich auf verschiedene Gesetzesgrundlagen berufen, beispielsweise KMU-Förderungsgesetz, ERP-Fonds-Gesetz, Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, u.v.m.

              Hammerschmid als Leiterin des Bereichs Technologie & Innovation

              2007 beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) Dr. Christian M. mit der Durchführung einer Studie mit dem Titel: „Empirische Studie 2007 – „Förderungen und deren Hebelwirkung“ – i.A.v. BMWA und aws.“
              Ziel der Studie: Förderaktivitäten der AWS sowie deren positiven Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft und den nationalen Wettbewerb zu erforschen.
              Der AWS Geschäftsführer Dr. Peter T. bewilligte am 20. September 2007 diese Studie. Unter anderem wurde die Leiterin des Bereichs Technologie & Innovation und später Gesamtprokuristin der AWS, Dr. Sonja Hammerschmid (die heutige Bildungsministerin der SPÖ), die von 2003 bis 2010 für die Förderbank tätig war, einer Prüfung unterzogen.

              Inhalt des AWS-Tätigkeitsberichts

              Laut Leistungsbericht der AWS gab es im Jahr 2007 3.311 Zuschüsse, 1.020 Haftungen, 208 Kredite & Darlehen sowie 1.133 Beratungsleistungen (AWS Leistungsbericht, 2007: 26). Die Größenordnung deckt sich zwar nicht mit der Aufzählung des Rechnungshofs (RH), da der RH 3.180 Zuschüsse und 1.020 Haftungen & Garantien anführt (vgl. RH Bericht Bund 2009/12), jedoch geben sie einen Einblick, um eine Stichprobe abzuschätzen. Unabhängig von der unterschiedlichen Anzahl an Leistungen, Darlehen und Zuschüssen, musste diese Grundgesamtheit für die Untersuchung verkleinert werden.
              Daher entschied sich der Autor Dr. Christian M. für „eine repräsentative Zufallsstichprobe“. 12 Unternehmen sollten näher untersucht werden, was aber nicht geschah. Der Autor hält in seinem Bericht fest:

              „Aus dem Bereich Technologie und Innovation „High Tech Double Equity“ von Frau Dr. Sonja Hammerschmid wurden von den angeforderten 12 Fällen 6 Fälle verweigert. Aufgrund der Verweigerung der Einsicht in die Förderungsfälle von Dr. Hammerschmid reduzierte sich somit die Anzahl der vollständig untersuchten Förderungsfälle.“ (aws Tätigkeitsbericht 2008)

              Die Absage lässt eingangs nur Spekulationen zu, jedoch soll das Rätsel schnell gelöst werden. So heißt es im Bericht:

              „Gemäß Information der internen Revision der AWS (Herr G.) vom 12. Dezember 2007 an Dr. M. wurde festgehalten, dass bei den, von Frau Hammerschmid verwehrten Förderungsfällen zumindest eine Förderungszusage nicht erteilt hätte werden dürfen. Auffällig ist, dass über diese Firma [Anm.: Unternehmen der Redaktion bekannt] am 15. Feber 2007 der Konkurs eröffnet wurde, unmittelbar nachdem die Gesellschaft eine AWS Förderung über High Tech Double Equity erhalten hatte und zuvor auch schon ein Seed Darlehen erhielt.“ (aws Tätigkeitsbericht 2008)

              Dies stellt noch lange nicht die Spitze des Eisbergs dar. Wesentlich ist die nachfolgende Erkenntnis des Berichts:

              “In der Abteilung „Technologie und Innovation“ (Frau Dr. Hammerschmid) wird offensichtlich richtlinienwidrig Seedfinancing und High Tech Double Equity kombiniert. Weiters sind somit die gesetzten Handlungen nicht Beihilfenkonform.
              Aufgrund der geringen bzw. marginalen privaten Eigenkapitalaustattung durch die Kombination von Seed Darlehen und Double Equity Garantien sowie der Förderung von Unternehmen, die bereits zum Datum der Zusage der Förderung gem. URG §23 und 24 Reorganisationsbedarf vorweisen (negatives Eigenkapital, hohe laufende Verluste) ist keine positive Hebelwirkung durch die Förderung darzulegen, sondern es sind höchstens Sanierungsbestrebungen ableitbar. Durch diese Kombination öffentlicher Förderungen wird die Beteiligung privater Mittel gehemmt, da öffentliche Beteiligung nochmals durch öffentliches Risiko verdoppelt wird und somit die anteilige private Beteiligung verringert und letztlich substituiert wird.“ (aws Tätigkeitsbericht 2008)

              An dieser Stelle muss man die berechtigte Frage stellen, warum sechs Unternehmen einfach nicht geprüft wurden?

              Fragen an Ministerin Hammerschmid

              Fass ohne Boden hat daher am 09.02.2017 die Ministerin kontaktiert und unter anderem mit folgenden Fragen konfrontiert:

              • Welche Gründe gab es für die Verweigerung?
              • Wie hießen die 6 Unternehmen, die geprüft wurden und die 6 Unternehmen, die nicht geprüft wurden?
              • Wie hoch war der Nettoausfall für die öffentliche Hand?
              • Welche Konsequenzen hat es für Sie durch den Tätigkeitsbericht gegeben?
              • Welche Konsequenzen hat es für Ihre Abteilung durch den Tätigkeitsbericht gegeben?
              • Wer hat letztendlich die Freigabe der Gelder (Darlehen bzw./und Garantien) für die sechs geprüften Unternehmen erteilt?

              Bildungsministerin Dr. Sonja Hammerschmid stand für eine Beantwortung der Fragen von Fass ohne Boden nicht zur Verfügung. Die Pressesprecherin der Ministerin Hammerschmid hat lediglich die nachfolgende Erklärung abgegeben:

              „Herr M. hat einige wenige Monate als Gast Trainee in der AWS gearbeitet, um erste Einblicke in die Förderungen von Unternehmen zu erhalten. Er war kein Angestellter der AWS, sondern war immer bei der [Anm.: Unternehmen der Redaktion bekannt] bedienstet. In dieser Zeit verfasste der Gast-Trainee angesprochenes Papier – die Bezeichnung Studie ist hier nicht angebracht, es steht auch keinerlei professionelle Institution dahinter, die wissenschaftliche und methodisch fundierte Evaluierungen und Bewertungen von Förderprogrammen wahrnimmt. Die darin erhobenen Vorwürfe eines unerfahrenen Trainees konnten selbstverständlich von den erfahrenen ExpertInnen in der AWS ausgeräumt werden. Deutlichstes Zeichen dafür ist, dass die angesprochenen Förder-Programme heute immer noch existieren und ihre Wirkung für den Standort Österreich vielfach durch echte Evaluierungen belegt sind. Anzumerken ist zudem, dass das 4-Augen-Prinzip in der Förderungsbank eine absolute Selbstverständlichkeit ist, es existieren damit keinerlei Förderentscheidungen einzelner Personen.“

              Die Beantwortung der Pressesprecherin von Hammerschmid wirft weitere Fragen auf und hinterlässt den Eindruck einer Verharmlosung der Studie. Die Stellungnahme der Ministerin erklärt aber nicht das Verhalten des damaligen Sektionschefs des Ministeriums.

              Sektionschef Dr. L. beruft eine Sitzung ein

              Der damalige Sektionschef des Wirtschaftsministeriums Dr. L., der für das AWS verantwortlich war, hieß Dr. L., der verantwortliche Bundesminister im Jahr 2007 hieß Dr. Martin Bartenstein (ÖVP). Sollte die Darstellung der Pressesprecherin stimmen, sprich die Ergebnisse der Studie nicht korrekt sein, warum hätte der Sektionschef bereits zwei Tage nach dem Erfahren der Ergebnisse zu einem Termin geladen?

              Fakt ist, dass der Sektionschef am 04.12.2007 über die Inhalte und Missstände der Abteilung von Hammerschmid informiert wurde. Bereits zwei Tage später fand eine Besprechung statt, in der nicht nur der Sektionschef des Ministeriums, sondern der Verfasser der Studie, ein Beamter aus der Abteilung Controlling des Wirtschaftsministeriums sowie der Geschäftsführer der AWS geladen waren. Vereinbart wurde bei diesem Treffen ein Tätigkeitsbericht, der die Vorwürfe behandeln sollte.
              Nach einer schriftlichen Anfrage und mehreren Telefonaten war es der Redaktion möglich, den damaligen Sektionschef Dr. L. ans Telefon zu bekommen. Dieser hält aber fest, dass er nicht mehr für die damalige Abteilung verantwortlich ist und daher für eine Stellungnahme nicht die richtige Person sei. Die für die AWS zuständige Abteilung bzw. der Kabinettchef des Ministers sei zu kontaktieren.

              Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Nach wie vor fehlt eine Stellungnahme zur nachfolgenden Passage aus dem Bericht:

              „Aufgrund der Information durch die interne Revision der AWS ist zu vermuten, dass zumindest in einem Förderungsfall rechtswidriges Verhalten von mindestens einem Mitarbeiter der AWS vorliegt.“ (aws Tätigkeitsbericht 2008)

              Die Erkenntnis des Tätigkeitsberichts endet wie folgt:

              „Durch die Kombination aller vorliegenden Fakten ist ein möglicher Schaden durch die Obligokaskade (Dominoeffekt: wird das Seed Darlehen nicht zurückgezahlt, ist auch die Double Equity Garantie fällig) für die AWS in Höhe von EUR 3,700.000,- ableitbar. Dieser mögliche Schaden bezieht sich lediglich auf 6 untersuchte Förderungsfälle der Abteilung Technologie und Innovation.“ (aws Tätigkeitsbericht 2008)

              Eine Vielzahl der involvierten Protagonisten verweigern ein Statement bzw. kann oder möchte sich nicht erinnern. Dies betrifft einen Mitarbeiter aus der internen Revision (Herr G.), den damaligen Sektionschef Dr. L. und die damalige Leiterin Sonja Hammerschmid. Der damalige Geschäftsführer war für die Redaktion nicht erreichbar.

              Fazit

              Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Förderungsgelder in der besagten Studie kaum positive Hebel darlegen. Die damalige Leiterin Dr. Hammerschmid reichte nicht die notwendigen Unterlagen weiter und lehnte die Prüfung von sechs Unternehmen aus unerklärlichen Gründen ab.
              Des Weiteren entsteht ein Bild, dass die Fördergelder nur zu Sanierungszwecken ausgeschüttet wurden, zumindest hätte laut Bericht eine Förderungszusage nicht erteilt werden dürfen. Der tatsächliche Schaden lässt sich nur anhand der sechs geprüften Unternehmen schätzen, die sechs nicht geprüften Unternehmen könnten wohl weitere Schäden verursacht haben.

              Da aus redaktioneller Sicht zum jetzigen Zeitpunkt zur Wahrheitsfindung nicht mehr beigetragen werden kann, werden die gesammelten Unterlagen an eine parlamentarische Fraktion (NEOS) sowie an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergeleitet.

              Zeitleiste der Geschehnisse

              28.08.2007
              Dr. Stefan B. (BMWA) erteilt den Auftrag für die Studie mit dem Titel: „Empirische Studie 2007 – „Förderungen und deren Hebelwirkung“ – i.A.v. MBWA und aws“

              20.09.2007
              Dr. Peter T. (AWS) genehmigt die Studie „Empirische Studie 2007 – „Förderungen und deren Hebelwirkung“ – i.A.v. MBWA und aws“

              09/2007 – 10/2007
              Primäre Datenerhebung, repräsentative Zufallsstichprobe, 5 Fälle (Seed) und 7 Fälle (Standard DEQ). „Aus dem Bereich Technologie und Innovation „High Tech Double Equity“ von Frau Dr. Sonja Hammerschmid wurden von den angeforderten 12 Fällen 6 Fälle verweigert.“

              23.10.2007
              Schriftliche Stellungnahme an Dr. T. durch Verfasser der Studie, in der die Missstände dargestellt wurden.

              30.11.2007
              Dr. B. (BMWA) wurde über die Erkenntnisse informiert.

              04.12.2007
              Der Sektionschef Dr. L. (BMWA) wurde über die Erkenntnisse und die Inhalte der Studie informiert.

              06.12.2007
              Vier Personen wurden zum Sektionsleiter Dr. L. zu einer Besprechung bestellt. Ein Bericht der AWS-Revision soll vorgelegt werden. Abgabetermin: 15.01.2008.

              15.01.2008
              Es wurde kein Bericht der AWS-Revision dem BMWA vorgelegt.

              29.02.2008
              Bis zum 29.02.2008 wurde „Keine Reaktion seitens der AWS gegenüber dem BMWA festzustellen.“ im Bericht festgehalten.

              24.09.2008
              Parlamentarische Anfrage durch den Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner (SPÖ) an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein mit dem Titel „Erhebliche Schädigung der Republik durch ungerechtfertigte Vergaben von Fördermittel durch AWS an bekanntermaßen nicht förderungswürdige Unternehmen.“ (5006/J XXIII. GP)

              10.03.2009
              Parlamentarische Anfrage durch die Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (GRÜNEN) an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Reinhold Mittlerlehner mit dem Titel “Vergabe von Fördermittel durch AWS.“ (1196/J XXIV. GP)

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              1. Herwig Mitterlehner says:
                4 Jahren ago

                “Seed-Seed”???

                Antworten
                • Alexander Surowiec says:
                  4 Jahren ago

                  Danke für den Hinweis. BG AS

                  Antworten

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